Kampfansage an Fast Fashion und Billiganbieter
Mit dem EU-Gesetzespaket zur nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und zu Öko-Design will die Kommission bestehende Vorgaben erweitern und nachschärfen.
T-Shirts, Kleider, Schuhe landen oft beinahe ungetragen im Müll. Ebenso irreparable kaputte Haushalts-Elektrogeräte – die EU-Kommission will dagegen vorgehen und sagt mit der Ende März veröffentlichten Initiative der Wegwerfgesellschaft den Kampf an. Der Gesetzesvorschlag macht umfassende konkrete Vorgaben für Kreislaufwirtschaft. Darunter: der Verbrauch von Energie und Ressourcen, der Anteil recycelter Vorprodukte, gefährliche Inhaltsstoffe und Chemikalien, Einschränkung des CO2-Fußabdrucks.
Textilflut beenden, Kleidung nachhaltig gestalten
Ein besonderer Fokus des Gesetzespakets liegt auf Textilien. Denn Textilien und Schuhe gehören zu den Produktgruppen mit dem höchsten CO2-Ausstoss, jährlich verursachen Produktion, Transport und Entsorgung etwa 4 Milliarden Tonnen CO2-Emissionen. Dies entspricht 8 Prozent des globalen CO2-Ausstoßes - mehr als der globale Flug- und Schiffsverkehr zusammen. Nur ein Prozent der Textilien werden recycelt, Altkleider landen tonnenweise in der Müllverbrennung oder werden in Osteuropa illegal als Heizmaterial verkauft. Grund dafür ist die Verkaufsstrategie der Unternehmen: Billige Angebote, kurze Modezyklen und Fast Fashion bestimmen den Markt.
Das Gesetzes-Paket der EU-Kommission will sicherstellen, dass 2030 ausschließlich Textilien und Bekleidung in der EU verkauft werden, die langlebig und wiederverwertbar sind. Sie sollen aus nachhaltigen und recycelbaren Materialien und Fasern bestehen sowie hergestellt sein unter sozial gerechten Bedingungen und ohne Risiken für die Umwelt. Dafür brauchen Verbraucher*innen Transparenz: Industriestandards und Label müssen künftig umfassend Auskunft geben.
Nachhaltige Lieferketten schützen Menschen und Umwelt
Auch von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD ist das Thema in den definierten Risiken des Sektors bezüglich der Sorgfaltspflicht von Unternehmen klar gesetzt. Das Textilbündnis arbeitet bereits dazu. In dem Projekt „Kreislauffähige Produktklone“ lassen Unternehmen vom Forschungsinstitut für Textil und Bekleidung eine Auswahl von Produkten wie Rucksäcke, PES basierte Funktionslaminate, Bettwäsche, Damenbekleidung, Socken, sowie Funktionshosen zum Wandern auf ihre Kreislauffähigkeit untersuchen. Außerdem haben die Mitglieder des Textilbündnisses das gemeinsame Ziel, bis 2025 den Anteil an nachhaltiger Baumwolle auf 70 Prozent zu steigern; Bio-Baumwolle soll mindestens 20 Prozent ausmachen. Bündnisunternehmen erfassen Angaben zu den von ihnen eingesetzten Fasern und deren Nachhaltigkeit.
Das Bündnis für nachhaltige Textilien hat das Potential die nötigen Veränderungen stark mitzugestalten. Dieses Potenzial wird von Vertretern und Entscheidungsträgern der Wirtschaft nicht genutzt. Die Herausforderungen im Bereich Klima und Kreislaufwirtschaft und die derzeitige Krise drängen auf eine innovative Strategie der Unternehmen für die Zukunft, wie das vorgeschlagene Gesetzespaket. Politik und Zivilgesellschaft stimmen überein: Wichtig ist, über Lieferketten und die Bemühungen diese nachhaltig zu gestalten muss transparent berichtet, die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Recht auf Reparatur bedeutet weniger Rohstoffverbrauch
Die EU-Kommission plant die Öko-Design-Richtlinien in den kommenden Jahren auszuweiten – beinahe alle Produkte sollen überprüft werden. Das ist auch eine Chance für eine nachhaltigere und global gerechtere Rohstoffpolitik. Maßnahmen für ein Recht auf Reparatur sowie Vorgaben für den Verbrauch von Energie und Rohstoffen, die Haltbarkeit, Wiederverwertbarkeit und den Anteil recycelter Vorprodukte helfen den Verbrauch von Rohstoffen zu senken. Denn dass der Rohstoffverbrauch sinken muss, ist unstrittig und unabdingbar, um eine global gerechte Rohstoffwende einzuleiten und Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltzerstörung im Zusammenhang mit Bergbau Einhalt zu gebieten. Dafür müssen nahezu alle Metalle und Mineralien im Gebrauch in einem möglichst verlustfreien Kreislauf geführt werden. Außerdem müssen für alle Rohstoffe, die abgebaut, und Produkte, die neu hergestellt werden, höchste menschenrechtliche und ökologische Standards gelten und umgesetzt werden. Die Chance dafür gibt es jetzt mit einer wirksamen Ausgestaltung des geplanten EU-Lieferkettengesetzes. Mit diesen Maßnahmen kann eine global gerechte Rohstoffwende eingeleitet werden.