FAQ zum Lieferkettengesetz
Eine neue Veröffentlichung klärt Fragen zum neuen Lieferkettengesetz
Es gibt eine neue Hilfestellung für alle, die sich im Detail über das neue Lieferkettengesetz informieren wollen. Die Initiative Lieferkettengesetz hat in einer Veröffentlichung die wichtigsten Fragen rund um das neue Lieferkettengesetz beantwortet.
Am 11. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag das Lieferkettengesetz verabschiedet. INKOTA und andere zivilgesellschaftliche Organisationen hatten sich seit Jahren dafür eingesetzt und unter anderem die Initiative Lieferkettengesetz gegründet. Mit dem Lieferkettengesetz werden große deutsche Unternehmen ab 2023 bzw. 2024 zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in ihren globalen Wertschöpfungsketten verpflichtet.
FAQ Lieferkettengesetz beantwortet wichtigste Fragen
Doch für wen genau gilt das Lieferkettengesetz? Welche Sorgfaltspflichten müssen die Unternehmen umsetzen, und wie weit reichen ihre Pflichten? Unter welchen Umständen müssen Unternehmen problematische Geschäftsbeziehungen beenden? Und welche Möglichkeiten sieht das Gesetz für Betroffene aus Produktionsländern vor, um ihre Rechte durchzusetzen? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die FAQ der Initiative Lieferkettengesetz in diesen Kapiteln:
- Zum Anwendungsbereich des Gesetzes
- Zu den Pflichten des Gesetzes
- Zur Durchsetzung des Gesetzes
- Zur internationalen Einordnung des Gesetzes
Für die Arbeit mit Partnerorganisationen im globalen Süden gibt es außerdem eine englische Übersetzung sowie eine spanischsprachige.
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